- Das gesamte Grundstück (die bebaute und unbebaute Fläche)
- Gebäudeteile die für den Bestand oder die Sicherheit erforderlich sind (Fundamente,
- Grund- und Außenmauern, Brandmauern, Fenster, Dach, Schornsteine, Dachbelag usw.)
- Anlagen und Einrichtungen die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen
- (z.B. Gärten, Höfe, Trockenplätze, Aufzüge, Treppenhäuser usw.