Sondereigentum ist echtes Eigentum bzw. Alleineigentum des Wohnungseigentümers. Das heißt also alles was ihm alleine gehört. Dazu zählen:
- Wohnungen
- Nicht zu Wohnzwecken dienende und in sich abgeschlossene Räume, soweit sie nicht für den gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer gedacht sind (z.B. die eigene Garage, wenn diese in der Teilungserklärung als Sondereigentum ausgewiesen wurde)
- Zu Räumen gehörende Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum beeinträchtigt wird (z.B. nichttragende Wände, Tapeten, Wand und Deckenverputz, Deckenverkleidung, Einbauschränke, Innentüren, Heizkörper, Markiesen, Rolläden, Küchen, Bade- und Wascheinrichtungen, usw.
Die Trennung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum ist oft sehr schwierig.